Der Garantiezins ist ein vom Versicherungsunternehmen zugesagter Rechnungszins, der gesetzlich festgeschrieben ist. Er ist die Berechnungsgrundlage für die vereinbarte Ablaufsumme und wird über die gesamte Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Das Finanzministerium hat beschlossen, diesen ab dem 01.01.2012 von 2,25 % auf
1,75 % zu senken! - Eine Entscheidung mit Folgen.
Was bedeutet das für Sie genau?
Bei Abschluss einer Rentenversicherung mit Garantieleistung zahlen Sie ab dem 01.01.2012 entweder
- einen höheren Beitrag bei gleicher garantierter Rente oder
- Sie erhalten eine geringere Garantieleistung bei gleichem Beitrag!
Das ist aber noch nicht alles!
Das Mindest-Endalter der steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte, wie
- der Basisrente,
- der Riesterrente,
- der betrieblichen Altersvorsorgung oder auch der
- privaten Lebens- und Rentenversicherung (halbe Besteuerung der Erträge)
wird um zwei Jahre angehoben und liegt somit ab dem 01.01.2012 bei 62 Jahren.
Für den Verbraucher bedeutet es, dass die vereinbarte, steuerlich geförderte Rente frühestens ab einem Alter von 62 Jahren ausgezahlt werden kann. Erfolgt der Abschluss noch in 2011, kann die vereinbarte Leistung bereits im Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Altersvorsorgmöglichkeiten und machen Sie das Jahr 2011 zu Ihrem (Alters-)Vorsorgejahr!