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Private Haftpflichtversicherung für Verheiratete
Egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht: Sobald Sie zusammenziehen, reicht eine private Haftpflichtversicherung für beide. In der Regel wird die jüngere der beiden Policen gekündigt.
In jedem Fall sollten Sie aber eine private Haftpflichtversicherung aufrecht erhalten. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss jeder Schadensersatz leisten, "der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen widerrechtlich verletzt".
Schnell kann aus einem kleinen Malheur ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen entstehen. Eine kleine Unachtsamkeit beim Sport oder Autofahren ... Kann der Geschädigte nicht mehr arbeiten, können Schadensersatzforderung in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Ein Szenario, dass sich keiner weiter ausmalen möchte.
Decken Sie diese finanziellen Risiken mit einer Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört ohne Zweifel zu einer der wichtigsten Versicherungen.
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