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Absicherung für Selbststände und Existenzgründer: Gastronomie

Gastronomie

Ihr Gastronomiebetrieb unterscheidet sich grundlegend von Industrie- oder Bürobetrieben. Daher benötigen Sie als Inhaber eines Gastronomiebetriebes ein speziell auf Sie zugeschnittenes Versicherungskonzept.

Was ist, wenn Ihnen Tische und/oder Stühle Ihres Biergartens gestohlen werden? Der Blitz Ihre Kassensysteme lahm legt oder Ihre Tiefkühltruhe durch einen Stromausfall nicht mehr richtig funktioniert und Ihre Vorräte verderben?

Ihre Betriebs- bzw. Ladeneinrichtung, sowie Waren und Vorräte können Sie mit einer Geschäftsinhaltsversicherung gegen verschiedene Schäden absichern. Dazu zählen in der Regel:

  • Brand, Blitzschlag und Exposion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Gerade im Bereich der Gastronomie kann viel passieren. Sie als Inhaber haften in der Regel auch mit Ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden. Auch dann, wenn es sich lediglich um einen Ausrutscher handelt und Sie persönlich eigentlich nichts falsch gemacht haben. So zum Beispiel, wenn ein Gast auf dem von Ihrem Mitarbeiter oder von anderen Gästen verschütteten Bier ausrutscht. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor fremden Haftpflichtansprüchen. Gerade wenn Personen verletzt werden, kommen schnell sehr große Summen zusammen, u. a. durch Schmerzensgelder, Behandlungskosten, Verdienstausfälle und ggf. sogar durch lebenslange Rentenzahlungen.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über notwendige Geschäftsversicherungen - zur Sicherung Ihrer Existenz!

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