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Vandalismus
Wenn Personen Ihre Immobilie mutwillig beschädigen (z. B. Graffiti an der Hauswand) oder nach einem Einbruch Ihre Wohnung verwüsten, wenn Ihr Auto verkratzt wird oder die Antenne abgebrochen wird, dann brauchen Sie Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen von Vandalismus. Für den Versicherungsschutz ist es unerheblich, ob auch etwas gestohlen wurde oder nicht. Mit folgenden Versicherungen können Sie sich absichern:
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Bei neuen Hausratversicherungen sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch standardmäßig mitversichert.
Bei einer Hausratversicherung, der alte Bedingungen zu Grunde liegen, sind Vandalismusschäden nur in Verbindung mit einem Einbruchdiebstahl mitversichert. Das heißt, ein Einbrecher verwüstet Ihre Wohnung und stiehlt etwas! Stiehlt er nichts, weil er zum Beispiel nicht fündig geworden ist, zahlt die Versicherung nicht. Deshalb empfiehlt es sich, auf neue Bedingungen umzustellen. |
Hausratversicherung
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Grundsätzlich sind Vandalismusschäden in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert! Bei einigen Versicherern besteht aber die Möglichkeit, diesen Versicherungsschutz gesondert zur Gebäudeversicherung zu vereinbaren. |
Wohngebäudeversicherung
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Wird zum Beispiel böswillig von Fremden der Lack zerkratzt oder der Spiegel abgetreten, ohne dass etwas gestohlen wird, reicht die Teilkaskoversicherung für diese Schäden nicht aus. Für die Absicherung von reinen Vandalismusschäden benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung. |
Kfz-Versicherung
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Waren, Vorräte und Einrichtungen Ihres Geschäftes können bei den meisten Versicherern auch gegen Vandalismusschäden abgesichert werden. |
Geschäftsinhaltsversicherung
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zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
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