Im Gegensatz zum Diebstahl spricht man dann von Raub, wenn Gewalt angewendet wird oder eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, um an die versicherten Sachen zu gelangen. Diese Gefahr ist grundsätzlich mit der Diebstahlgefahr zusammen abgesichert. Versichert ist aber grundsätzlich nicht die Entführung.
Folgende Versicherungen bieten Versicherungsschutz bei Raub und Diebstahl: