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Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Quick-Info
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Sie sicher und ertragreich anlegt. Dabei entscheiden Sie selbst – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – wo und wie Ihre vermögenswirksame Anlage erfolgen soll. Das Geld muss für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren angelegt werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kapital bildende Lebensversicherung
- Bausparvertrag
- Geldsparvertrag
- Aktienfonds
Alternativ können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auch für die Betriebliche Altersversorgung (bAV) verwenden.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen beträgt maximal 40,00 EUR im Monat bzw. 480,00 EUR im Jahr.
Besonders renditestark: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. Wohnungsbauprämie.
5 gute Gründe
- Zielgerichteter Vermögensaufbau mit i.d.R. tariflich vereinbarter Arbeitgeberleistung.
- Attraktive staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage.
- Sie entscheiden selbst über die Art sowie Anbieter der vermögenswirksamen Anlage.
- Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht den maximalen Betrag können Sie die Differenz aus Ihrem Gehalt ausgleichen.
- Das aus den vermögenswirksamen Leistungen angesparte Kapital kann für beliebige Zwecke verwendet werden.
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