Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich privat krankenversichern können? Maßgeblich ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen im aktuellen und voraussichtlich im nächsten Jahr darüber, unterliegen Sie als Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die JAEG wird jedes Jahr neu festgesetzt. Hier sehen Sie die aktuellen JAEGs (bzw. die monatlichen Beträge):