Bisher waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur sehr eingeschränkt steuerlich absetzbar. Diese Regelung, durch die private Vorsorgeaufwendungen – insbesondere auch die Beiträge für eine private Vollversicherung – nicht angemessen berücksichtigt wurden, beurteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts als Verstoß gegen das Grundgesetz. Im „Bürgerentlastungsgesetz“ hat der Gesetzgeber nun die steuerliche Förderung von Krankenversicherungsbeiträgen neu geregelt. Das beschert den Bürgern eine Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Mrd. € jährlich.
Ab 1. Januar 2010 sollen danach alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein so genanntes Basisniveau, d. h. eine der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechende Versorgung absichern. Und zwar ohne Obergrenze! Und – wichtig für Familien – der Beitrag für jede einzelne versicherte Person wirkt sich steuermindernd aus.
Wie wird der steuerliche Vorteil ermittelt?
Der Beitrag für den berücksichtigungsfähigen PKV-Beitrag kann voll steuerlich geltend gemacht werden. Sie erzielen also eine Steuerersparnis in Höhe Ihrespersönlichen Grenzsteuersatzes, welcher von der Höhe seines zu versteuernden Einkommens abhängt.
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Übersicht Grenzsteuersätze (ESt-Tarif 2009) |
Zu versteuerndes Einkommen nach |
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Persönlicher Grenzsteuersatz |
Grundtabelle (ledig) |
Splittingtabelle (verheiratet, zusammen veranlagt) |
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ca. 30 % |
26.250 € |
52.500 € |
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ca. 35 % |
37.250 € |
74.500 € |
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ca. 40 % |
48.250 € |
96.500 € |
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ca. 42 % |
52.500 € |
105.000 € |
So viel bringt die Förderung (monatlich)…
… für einen selbstständigen, 36 jährigen Single, versichert nach VCH3A:
(Beiträge ohne Krankentagegeld und Kur), zu versteuerndes Einkommen 52.500 EUR:
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Monatsbeitrag KV + PV |
294,72 EUR |
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davon Beitrag VCH3A + gesetzl. Zuschlag |
272,07 EUR |
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davon ansetzbar 93,16% (Basisniveau)
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253,46 EUR |
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PVN (zu 100 % ansetzbar) |
22,65 EUR |
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ansetzbarer Beitrag KV + PV gesamt |
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276,11 EUR |
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Grenzsteuersatz (42 %) inkl. Soli: |
44,31 % |
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./. Steuerersparnis |
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122,34 EUR |
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= Netto-Beitrag VCH3A + PVN |
172,38 EUR |
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Steuervorteil: ca. 42 % |
Die Berechnung der Steuervorteile erfolgt hier vereinfacht. Es wird dabei unterstellt, dass der persönliche Grenzsteuersatz für den gesamten berücksichtigungsfähigen PKV-Beitrag gilt. Zusätzlich wird beim Steuervorteil noch die Auswirkung des Solidaritätszuschlages erfasst.
Gute Nachrichten …
für Leistungsbewusste… und (endlich auch einmal!) für Familien, denn die neue Formel heißt nun:
Je hochwertiger die Leistung und je größer die Familie …
… desto mehr Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
… desto größer ist die absolute Steuerersparnis!
Ihre persönliche Entscheidung für eine leistungsstarke individuelle private Vollversicherung bei der Barmenia wird so in Kürze mit erheblichen Steuervorteilen gefördert. Bis zu 40 % „zahlt“ Vater Staat ab 2010 durch die bessere steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dazu.