Die Probleme im Gesundheitswesen sind seit über 30 Jahren die gleichen – die Lösungsvorschläge auch!
Die Sozialversicherungssysteme Deutschlands, so auch die Krankenversicherung, stehen seit Jahren – und zu Recht – immer wieder auf dem Programm der Politik. Es wird lange und kontrovers diskutiert ... und von den großen Entwürfen einer Reform des Gesundheitswesens bleibt meist nur eine "Gesundheitsreform": fast immer verbunden mit Leistungskürzungen für die Versicherten. Keiner weiß, was das nächste Jahr bringen wird, trotzdem haben wir alle schon eine gewisse Ahnung. Aber schauen wir doch erst noch einmal in die Vergangenheit der Gesundheitsreformen!
| 1977 |
Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz
- Erstmals müssen Patienten bei Krankentransporten 3 DM zuzahlen
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| 1983/1984 |
Haushaltsbegleitgesetze
- Höhere Zuzahlung bei Krankentransport und erstmals auch bei Krankenhausaufenthalt 5 Mark pro Tag
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| 1989 |
Gesundheitsreformgesetz
- Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel
- 10% Eigenbeteiligung bei Heilmitteln
- Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung jetzt 10 DM/Tag
- Einführung gestaffelter Zuschüsse zum Zahnersatz
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| 1993 |
Gesundheitsstrukturgesetz
- Gestaffelte Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln
- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 11 DM/Tag
- Kieferorthopädie nur noch für unter 18-Jährige
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| 1996 |
1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz
- Absenkung der Zahnersatz-Zuschüsse um 5%-Punkte
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| 1997 |
Beitragsentlastungsgesetz
- Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen und der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln (15%)
- Senkung des Krankengeldes auf 70% des Bruttoentgelts - max. 90% des Nettoentgelts
- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 17 DM täglich
- keine Leistungen mehr für Brillenfassungen
- Fortfall der Leistungen für Zahnersatz für nach dem 31.12.1978 Geborene
- nur noch Festzuschüsse zum Zahnersatz
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| 1999 |
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
- Immerhin: Rücknahme der Festzuschüsse zum Zahnersatz
- Rücknahme des Fortfalls der Leistungen für Zahnersatz für nach 1978 Geborene
- Senkung der Arzneimittel-Zuzahlungen
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Die dann folgenden Jahre bringen Gesetze, die zwar keine direkten Leistungseinschränkungen für die Versicherten bedeuten, sondern sich auf anderen Feldern um eine Lösung der Finanzprobleme der GKV bemühen, z. B.:
- "Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz" 2001
- "Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz"
- Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleiches" 2002
- "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz"
- "Beitragssatzsicherungsgesetz" 2003
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| 2004 |
Gesundheitsmodernisierungsgesetz
- Einführung Praxisgebühr bei Arzt und Zahnarzt
- weitere Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen
- Eigenbeteiligung bei Heilmitteln jetzt nur noch 10 %, dafür aber zusätzliche 10 EUR je Verordnung
- 10 %ige Eigenbeteiligung bei allen Hilfsmitteln
- Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt nun auf 10 EUR täglich
- Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld
- Streichung von Sehhilfen für über 18-Jährige
- keine Fahrkosten-Erstattung mehr
- Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV
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Was hat’s gebracht? ... die nächste "Reform" steht vor der Tür. Dann können wir die Liste vielleicht fortsetzen mit: "Gesundheitsdämpfungsgesetz" oder "Beitragsstärkungsgesetz"? "Kostenstabilisierungsgesetz"?
Nutzen Sie daher lieber heute als morgen Ihre Chance und informieren Sie sich über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung!
Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen und somit bei günstigen Beiträgen den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst bestimmen.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine private Ergänzungsversicherung sinnvoll erweitern und damit die nicht kalkulierbaren Eigenbeteiligungen der GKV minimieren.