In der dunklen Jahreszeit wird das Fahrradfahren zur echten Herausforderung. In der Dunkelheit sind unbeleuchtete Fahrräder für Auto- oder Motorradfahrer praktisch nicht zu sehen. Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Das ist schon ein Bußgeld wert. Bis zu zehn Euro müssen Lichtmuffel für ihren Leichtsinn zahlen.
Die Pflicht zum Licht wird durch §17 STVO, Absatz 1 für alle Fahrzeuge festgeschrieben. Hier steht: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen."
Wer dennoch unbeleuchtet mit seinem Zweirad in der Dunkelheit unterwegs ist, riskiert über die zehn Euro Bußgeld hinaus weitere finanzielle Forderungen: sie haften für auftretende Unfallschäden und werden bei Gefährdung anderer mit 15 Euro, bei Unfall mit 35 Euro zur Kasse gebeten.
Das allein sollte Radfahrer bereits sensibilisieren, doch viel wichtiger ist es, dass man als Radfahrer im Dunkeln gesehen wird. Und das geht nun einmal nur mit der richtigen Beleuchtung. In der Dunkelheit, bei Regen oder Nebel sollten Sie also für eine angemessene Beleuchtung sorgen. Das heißt, Ihr Fahrrad benötigt…
…einen weißen Scheinwerfer und Reflektor vorne
…ein rotes Schlusslicht und Rückstrahler kombiniert
…einen zusätzlichen roten Großflächenrückstrahler hinten
…doppelseitige Pedalrückstrahler
…gelbe Speichenreflektoren in Vorder- und Hinterrad oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Bedenken Sie also bei jeder noch so kurzen Fahrradtour: Nur wer im Dunkeln gesehen wird, hat auch eine Chance gesund und munter an sein Ziel zu gelangen.