Wer aus dem Berufsleben ausscheidet, sieht sich oft diffusen Ängsten gegenüber. Schließlich ändert sich zunächst alles – auch finanziell. Während sich Tagesablauf und Partnerschaft beschaulich einstellen können, sollten finanzielle Unklarheiten möglichst schnell aus dem Weg geräumt werden. Ein frühzeitiger Kontakt mit der Rentenversicherung und dem Arbeitgeber sichert einen finanziell reibungslosen Übergang in den wohlverdienten Ruhestand.
Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung
Dieser sollte spätestens drei Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand gestellt werden. Die Antragsformulare können bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert oder direkt auf der Website (www.deutsche-rentenversicherung.de) heruntergeladen werden.
Nach dem Einreichen des Rentenantrags können sich eventuell bestehende Lücken im Versicherungsverlauf zeigen. Diese müssen dann anhand persönlicher Unterlagen wie Ausbildungszeugnissen oder Jahresmeldungen des Arbeitgebers geklärt und belegt werden. Im Idealfall haben Arbeitnehmer ihren Versicherungsverlauf bereits während ihres Erwerbslebens wiederholt geprüft und geklärt, so dass die Dokumentation schnell und reibungslos erfolgen kann. Wer es damit nicht so genau genommen hat, sollte besser etwas mehr Zeit einplanen. Ist das Rentenverfahren abgeschlossen, wird ein Rentenbescheid verfasst. Diesen sollte man genau prüfen und bei Ungereimtheiten einen Überprüfungsantrag stellen oder Widerspruch einlegen. Wichtig: Widersprüche müssen bis einen Monat nach Bekanntgabe erfolgen.
Kontakt mit dem Arbeitgeber
Eine frühzeitige Kommunikation und Zusammenarbeit sichert den reibungslosen Übergang für beide Seiten, auch wenn Arbeitgeber in der Regel über die Renteneintrittszeiten ihrer Mitarbeiter informiert sind. Hilfreiche Informationen oder benötigte Unterlagen, wie zum Beispiel Verdienstbescheinigungen für die Rentenversicherung, bietet die Personalabteilung.
Private Vorsorge
Neuruheständler in Spe werden vom Versicherungsunternehmen etwa sechs bis zwölf Monate vor Ablauf schriftlich über den bevorstehenden Auszahlungstermin ihrer Police informiert. Handelt es sich um einen Rentenversicherungsvertrag werden die vereinbarten Leistungen lebenslang gezahlt und bilden eine sichere Einkommensquelle. Besteht die Wahl zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung, muss die neue Situation genau durchdacht werden. Wer beispielsweise noch Wohneigentum abzubezahlen hat, der ist mit einer Einmalzahlung möglicherweise besser bedient.
Kontakt zum Steuerberater
Der Gang zum Steuerberater ist wichtig, damit etwaige steuerliche Nachteile der neuen Situation vermieden werden können. So kann es sinnvoll sein, wenn sich Neuruheständler nicht alle zum Rentenbeginn verfügbaren Gelder auf einmal auszahlen lassen. Auch sollten Kapitalerträge aus einer Depotauflösung oder einem Immobilienverkauf nicht unbedingt im Jahr des Renteneintritts ausgezahlt werden. Gemeinsam mit dem Steuerberater können die bestmöglichen Stände erarbeitet werden.