Die Piste ruft – und viele Wintersportler treibt es auch in diesem Jahr wieder auf die Skier. Ein kostspieliges Vergnügen, rechnet man Anreise, Hotel, Skipässe und ggf. Ausrüstung einmal zusammen. Besonders ärgerlich also, wenn man die geplante Skireise krankheitsbedingt nicht antreten kann. Finanziell im grünen Bereich sind all diejenigen, die bei der Reisebuchung an den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung gedacht haben. Denn eine diese übernimmt die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn der Skiurlaub zum Beispiel wegen einer unerwartet schweren Krankheit nicht angetreten werden kann.
Im Urlaub selbst greift der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht weit genug. Wer zum Beispiel in Österreich oder in der Schweiz auf der Piste stürzt und sich verletzt, bleibt oft auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nämlich nur die deutschen Krankenkassensätze, und die sind häufig niedriger als die ausländischen Sätze. Die Differenzkosten müssen die verletzten Wintersportler selber tragen. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Pistenunfalls abzusichern, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung daher ratsam. Hierin sind die Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Ausland im vollen Umfang inbegriffen.
Achten Sie beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung darauf, dass der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport, der von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen wird, inbegriffen ist. Damit sind auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten integriert, die bei Skiunfällen schon mal bis zu 10.000 Euro kosten können.
Wer krankheits- oder verletzungsbedingt seinen Urlaub abbrechen muss, bekommt die nicht genutzten Reiseleistungen ersetzt, sofern er eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat.