Am 01. Januar 2010 tritt das so genannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Was bedeutet es, und welche Vorteile dürfen Bürger erwarten? Die politischen Macher versprechen: Das Bürgerentlastungsgesetz ist die größte Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte. Wir zeigen Ihnen, was Sie wirklich davon haben.
Der Kern des Gesetzes: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können künftig besser von der Steuer abgesetzt werden. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Die Neuregelung berücksichtigt dabei, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, da zum Beispiel Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Wer seine Kinder privat absichert, der kann auch dies künftig besser steuerlich geltend machen.
Ausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen können innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Beiträge für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen.
Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren sollen die Entlastungen ab dem 1. Januar 2010 sofort spürbar sein. Last but not least sind Schlechterstellungen hinsichtlich der geleisteten Vorsorgeaufwendungen durch die Neuregelungen ausgeschlossen.