Direkteinstieg
Neues für Steuerzahler in 2010

22.10.2009 Neues für Steuerzahler in 2010

Die positiven Neuerungen im Bereich der Steuern lassen sich auf die schlichte Gleichung mehr Netto herunterbrechen. Im Einzelnen können Steuerzahler mit einem erhöhten Grundfreibetrag, einer neuen Steuerklassen-Kombination sowie der vollständigen Absetzbarkeit der Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen. All das führt dazu, dass am Ende mehr Geld im Portmonee übrig bleibt. 

Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bezeichnet das steuerfreie Existenzminimum. Bereits im letzten Jahr wurde dieser auf 7.834 Euro angehoben; in 2010 bleiben sogar 8.004 Euro pro Jahr für Einzelpersonen steuerfrei. Ehepaare zahlen bis zu einem Betrag von 16.008 Euro keine Steuern. Zudem will der Staat die Auswirkungen der so genannten kalten Progression (Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und parallel die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden) abmildern: dadurch fällt bei einer bevorstehenden Lohnerhöhung die Steuerlast geringer aus.

Neue Steuerklasse
Das neue Jahr hält für Ehepaare eine attraktive neue Steuerklasse – die so genannte Steuerklasse „IV plus Faktor“ bereit. Vor allem Ehepaare mit der gängigen Steuerklassen-Kombination III/V sollten prüfen, ob sie mit der neuen Steuerklasse nicht günstiger weg kommen. Der Vorteil: Bei der neuen Steuerklasse wird die Lohnsteuer mittels eines individuellen Faktors ermittelt, der sich anhand der voraussichtlichen Jahreseinkommen errechnet. Daraus resultiert, dass der geringer verdienende Partner mehr Netto bekommt. Zudem können so unangenehme Nachzahlungen am Jahresende vermieden werden.

Vollständig absetzbare Kassenbeiträge
Seit diesem Jahr sind die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig absetzbar. Die Regelung gilt für Basistarife in der gesetzlichen und privaten Versicherung - ohne Wahl- und Zusatztarife, jedoch inklusive eventueller Zusatzbeiträge. Allerdings müssen Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld einen Abzug von vier Prozent in Kauf nehmen. Absetzbar sind zudem die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen