Dass die private Haftpflichtversicherung ein Muss ist, weiß doch jeder – so möchte man meinen. Da eine gesetzliche Verpflichtung aber nicht besteht, ist nahezu jeder dritte deutsche Haushalt unterversichert. Bei relativen Kleinigkeiten, wie einer zerbrochenen Brille oder einem mit Rotwein befleckten Teppich mag das noch durchgehen – doch was passiert, wenn nach einem schweren Unfall die Kostenforderungen im sechsstelligen Bereich liegen? Ohne Haftpflichtversicherung haftet man ganz allein. Wer hier nicht auf Nummer Sicher geht, handelt mehr als unvernünftig.
Grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Personen oder Gegenstände, beispielsweise bei einem Unfall, zu Schaden kommen. Auszubildende können über die Eltern bis zum Ausbildungsende haftpflichtversichert bleiben – auch mit eigenem Hausstand. Der elterliche Versicherungsschutz hat aber seine Grenzen. Wer heiratet, der muss sich selbst versichern. Prinzipiell empfiehlt es sich, die vereinbarte Haftpflichtsumme bei veränderten Lebensbedingungen stets zu überprüfen.
Wer im schlimmsten Falle für einen Unfallschaden mit bleibenden Schäden und entsprechenden Kosten haftbar gemacht wird, sieht sich schnell mit horrenden Kosten konfrontiert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten – allerdings nur bis zur vereinbarten Schadenssumme. Vor allem bei älteren Verträgen reicht die Deckungssumme (häufig nur bis eine Million Euro) nicht aus, um die Kosten bei einer lebenslangen Behinderung des Unfallopfers zu decken.
Bei neueren Verträgen beläuft sich die Gesamtschadenssumme meist auf fünf oder sogar sieben Millionen Euro. Verbraucherschützer empfehlen dringend den eigenen Haftpflichtvertrag zu überprüfen und die Gesamtschadenssumme auf mindestens drei Millionen Euro erhöhen zulassen. Gut zu wissen: Bei vielen Versicherern ist eine Aufstockung der Schadenssumme schon für wenige Cent im Monat möglich.