|
|
21.05.2010 Kinderschutz: Risiken durch Unfall und Invalidität absichern
Kinder wollen spielen und die Welt auf ihre Art entdecken. Das ist auch gut so, allerdings nicht immer ungefährlich. Rund 75 Prozent aller Kinderunfälle ereignen sich in der Freizeit, zum Beispiel beim Spielen oder beim Sport. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt aber lediglich bei Unfällen, die im Kindergarten oder in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg geschehen – oft sind die Leistungen dann noch zu knapp bemessen. Bei allen Unfällen in der Freizeit greift nur eine private Kinderunfallversicherung.
Bereits ein einfacher Sturz Ihres Kindes kann im schlimmsten Fall eine Behinderung oder eine lebenslange Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen. Aber auch eine Krankheit kann zur Invalidität Ihres Kindes führen. Vor den finanziellen Folgen durch eine Krankheit schützen Sie Ihr Kind am besten mit einer Kinderinvaliditätsversicherung. Sie springt ein, wenn bei Ihrem Kind aus einer Krankheit eine in der Regel mindestens 50prozentige Invalidität hervorgegangen ist.
Für einen umfassenden Schutz kann auch eine Kombinationen aus Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll sein. Je nach Vertrag wird dann im Schadensfall eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt.
Tipps zur Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung:
- Die Versicherungs-Policen sollten eine sehr hohe Invaliditätsleistung abdecken.
- Bei Invalidität in Folge von Unfällen oder Krankheiten muss eine lebenslange Rente garantiert werden.
- Achten Sie auf die Möglichkeit der beitragsfreien Weiterführung der Versicherung beim Tod des Versorgers bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
- Darüber hinaus sollten sich Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Krankenhaus-Tagegeld, Bergungskosten und kosmetische Operationen einschließen lassen.
|
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
|