Die Beiträge in der Sozialversicherung werden grundsätzlich einkommensabhängig erhoben. Arbeitnehmer können Ihren Beitragsanteil ganz einfach mit folgender Formel berechnen:
Neben dem Arbeitsentgelt sind noch folgende weitere Einnahmen beitragspflichtig:
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Versorgungsbezüge (Betriebsrenten usw.)
Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sofern gleichzeitig Rente oder Versorgungsbezüge bezogen werden
Die Obergrenze bildet jedoch immer die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darüber hinaus seit dem 01.07.2005 einen Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse von 0,9 %-Punkten.
Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wird von vielen Menschen unterschätzt. Aber Berufsunfähigkeit ist keine Randerscheinung.