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Bürgerversicherung

Bürgerversicherung

Ein gefährlicher Irrweg zu Lasten der künftigen Generationen

Von Prof. Dr. Peter Albrecht, Universität Mannheim

Das bereits in der Rürup-Kommission diskutierte und nun von Horst Seehofer (CSU) erneut in die Debatte zur Lösung der Probleme der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung eingebrachte Modell einer Bürgerversicherung, d. h. der Einbeziehung aller Bürger (insbesondere der Beamten, Freiberufler und Selbstständigen) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein gefährlicher Irrweg, der die finanziellen Probleme der GKV nur vordergründig und kurzfristig löst, sie langfristig hingegen aber erheblich vergrößert.

Das zentrale Problem der GKV besteht darin, dass das Volumen an Beiträgen der gesetzlich Versicherten immer mehr ansteigen muss (je nach Projektion und Annahmen über die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen drohen Beitragssätze zwischen 17 % und 25 % bis zum Jahr 2040), um dafür auszureichend zu sein, das Volumen an Leistungen zu finanzieren. Dies liegt neben der generellen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen vor allem daran, dass im Zeitablauf immer mehr Leistungsempfänger im Rentenalter sein werden und darüber hinaus diese Leistungsempfänger eine steigende Lebenserwartung aufweisen, d. h. immer mehr Leistungen empfangen („doppelter Alterungsprozess“). Die Beiträge der Rentnergeneration zur GKV reichen aber nicht aus, das von ihnen in Anspruch genommene Leistungsvolumen zu finanzieren. Dies bedingt, dass die im Berufsleben stehenden GKV-Mitglieder diese Finanzierungslücke im Rahmen ihrer eigenen Beiträge ausgleichen müssen. Auf Grund der demographischen Entwicklung werden diese im Berufsleben stehenden GKV-Versicherten aber relativ zur Rentnergeneration immer weniger. Die GKV weist damit die gleiche Anfälligkeit gegenüber der demographischen Entwicklung auf, wie alle anderen Sozialversicherungssysteme auch.

Eine Ausdehnung der GKV auf die Gesamtbevölkerung unter Einschluss von Beamten und Selbstständigen erhöht daher zwar zunächst das Beitragsaufkommen, da die Zahl der Beitragszahler zunimmt. Mit einer zeitlichen Verzögerung kommt es dann aber zwangsläufig auch zu einem Anstieg der Leistungen, da alle Beitragszahler auch Leistungsempfänger sind und diese Leistungen mit steigendem Alter ansteigen werden.

Die Lösung der Bürgerversicherung löst das strukturelle Problem der GKV also nicht, sondern sie multipliziert es. Die negativen Effekte des doppelten Alterungsprozesses werden im Rahmen einer größeren Personengesamtheit nicht vermindert, sondern – im Gegenteil – verstärkt. Es entsteht nur ein vorübergehender positiver Finanzierungseffekt, der aber im Zeitablauf durch einen negativen Ausgabeneffekt überkompensiert wird. Mit anderen Worten: Der Sprengsatz wird zwar später gezündet, dann aber mit umso höherer Sprengkraft.

Diese simple Analyse entlarvt das Konzept der Bürgerversicherung als das was sie ist, ein vordergründiger, rein populistischer Ansatz, der vorgibt, gerecht zu sein („es darf keine Bevölkerungskreise geben, die sich der Solidarität entziehen“), dem Grunde nach aber höchst ungerecht und unsozial ist, denn die Finanzierungsprobleme werden einfach auf die künftigen Generationen verlagert, die wieder einmal die Zeche dafür zahlen würden, dass die Lösung der Probleme der sozialen Sicherungssysteme verschleppt wird. Die Konzeption der Bürgerversicherung erinnert zudem stark an das sozialistische Prinzip, dass, wenn schon ein System strukturelle Defizite aufweist, dann aber auch alle darunter leiden sollen.

Es gibt nur einen einzigen Ansatz, der dazu geeignet ist, die Wirkungen des doppelten Alterungsprozesses aufzufangen und dies ist die Einbeziehung von kapitalgedeckten Elementen in die sozialen Sicherungssysteme. Dies kann innerhalb der Sozialsysteme erfolgen (durch Aufbau einer Demographiereserve) oder außerhalb der Systeme (alternative Deckung von bestimmten Leistungsbündeln durch die Privatversicherungswirtschaft) oder - am besten - beides, aber an dem zumindest graduellen Aufbau einer Kapitaldeckung führt kein Weg vorbei, wenn man eine wirklich nachhaltige Lösung finden möchte, die auch die Gerechtigkeit zwischen den Generationen nicht außen vor lässt.

Auch die von der Rürup-Kommission diskutierte Übertragung des Schweizer Modells der Kopfprämien auf deutsche Verhältnisse führt nicht wirklich zu einer befriedigenden Lösung. Dieser Ansatz ist dabei in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen erfordert er massive staatliche Transferzahlungen an einkommensschwache GKV-Versicherte (je nach Schätzung sind dies 20 – 30 Mrd. EUR), zum anderen trägt er – da das Gesamtvolumen an Beiträgen nur anders verteilt wird – den Effekten des doppelten Alterungsprozesses keinerlei Rechnung, d. h. auch diese Lösung beinhaltet keinerlei Nachhaltigkeit und geht damit ebenfalls zu Lasten der künftigen Generationen. Dies ist und bleibt in höchstem Maße ungerecht.

Zum Autor :
Der Verfasser ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim und Mitglied der Kommission Soziale Sicherheit („Herzog-Kommission“) der CDU.