Direkteinstieg
GKV-Zusatzbeitrag ab 7/2005

GKV-Zusatzbeitrag ab 7/2005

Was hat sich seit dem 01.07.2005 in der GKV verändert?

Seit 01.07.2005 wird ein so genannter "Zusätzlicher Beitragssatz" berechnet; er beträgt einheitlich für alle GKV 0,9 % und ist von jedem GKV-Mitglied zu zahlen (Ausnahme: Bezieher von Arbeitslosengeld II). Dieser "Zusätzliche Beitragssatz" ist Kernstück des "Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz" vom 19.12.2004.

Also: Ein zusätzlicher Beitrag, um alleine den GKV-Zahnersatz zu finanzieren?
Weit gefehlt, denn die Bundesregierung führt in ihrer Gesetzesbegründung aus, dass dieser zusätzliche Beitragssatz den Einnahmen der Krankenkassen unabhängig von der Finanzierung einzelner Leistungen zufließt. "Dadurch", so die Bundesregierung weiter, "beteiligen sich die Mitglieder in höherem Umfang an den gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung".

Das heißt: Der Zusatzbeitrag dient nicht nur der Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld, wie in der Presse berichtet wurde, sondern erhöht ganz allgemein die Einnahmen der GKV, ohne bestimmten Leistungsarten zugeordnet zu sein!

Wie dem auch sei: GKV-Versicherte zahlen in jedem Fall seit 01.07.2005 mehr für ihre Krankenversicherung, ohne dass sich der Arbeitgeber hieran beteiligt.

Tatsächliche Höhe des Mehrbeitrages
Allerdings beträgt die effektive Mehrbelastung der GKV-Mitglieder nicht 0,9 %, sondern "nur" 0,45 %.

Und das hat folgenden Grund: Das Gesetz sieht vor, dass die klassischen Beitragssätze aller Krankenkassen (allgemeiner, erhöhter und ermäßigter Beitragssatz) ab 01.07.2005 um 0,9 %-Punkte gesenkt werden sollen, also um genau den Satz, der dem Zusätzlichen Beitragssatz entspricht.

Aus diesen Beitragssätzen berechnen sich der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil zum Beitrag der GKV (jeweils 50 %). Durch die Absenkung werden also die Anteile der Arbeitgeber und der Versicherten am GKV-Beitrag jeweils um 0,45 %-Punkte geringer. Während damit die Sache für den Arbeitgeber erledigt ist, zahlt der Versicherte den zusätzlichen Beitrag von 0,9 % alleine.

Fazit: Entlastung der Arbeitgeber einerseits, Mehrbelastung der Arbeitnehmer andererseits.

Nutzen Sie daher lieber heute als morgen Ihre Chance und informieren Sie sich über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung! 

Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen und somit bei günstigen Beiträgen den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst bestimmen.

Wenn Sie pflichtversichert sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine private Ergänzungsversicherung sinnvoll erweitern.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen