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Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenenrenten

Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenenrenten

Bei Hinterbliebenenrenten wird das Einkommen der Hinterbliebenen grundsätzlich zu 40 % auf die Rente angerechnet, sofern folgende Freibeträge überschritten werden.

Witwen- und Witwerrenten (Stand: 01.07.2011)

Freibeträge
alte Bundesländer (West)
neue Bundesländer (Ost)
Grundfreibetrag
725,21 EUR
725,21EUR
Kinderfreibetrag
153,83 EUR
153,83 EUR

 

Waisenrenten (Stand: 01.01.2011)

Bis zum 18.ten Lebensjahr bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen! Ab dann gelten folgende Werte:

Feibeträge
alte Bundesländer (West)
neue Bundesländer (Ost)
Grundfreibetrag
478,72 EUR
424,69 EUR
Kinderfreibetrag
152,32 EUR
135,13 EUR