Wenn Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig Altersrente beziehen und sich noch etwas hinzuverdienen wollen, erhalten Sie weiterhin die volle Rente ohne Abzüge, wenn Sie nicht mehr als 400 EUR monatlich verdienen.
Diese Grenze gilt einheitlich in den alten und neuen Bundesländern.
Sie können diese Hinzuverdienstgrenze sogar zweimal im Jahr durch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bis zum Doppelten (also 800 EUR) überschreiten, ohne Rentenabzüge befürchten zu müssen.
Nach Vollendung des 65. Lebensjahres besteht keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentenbezieher dürfen daher ab diesem Zeitpunkt unbegrenzt hinzuverdienen.