Direkteinstieg
Kleines Versicherungslexikon

Kleines Versicherungs-Lexikon

Einige Begriffe, die Sie kennen sollten ...

Sie müssen nicht gleich Fachchinesisch lernen, wenn Sie sich mit dem Thema "Versicherungen" befassen wollen. Kennen Sie jedoch ein paar Begriffe, so gelangen Sie schneller zum Ziel.

Keine Versicherung ohne Versicherungsantrag. So nennen die Assekuranzunternehmen das Formular, das Sie beim Abschluss einer Versicherung unterschreiben. Dabei können Sie auch Vereinbarungen treffen, die von den üblichen Versicherungsbedingungen (dazu gehört auch das "Kleingedruckte" auf der Rückseite) abweichen. Allerdings werden solche Vereinbarungen meist erst dann gültig, wenn Sie von der Hauptverwaltung des Versicherungsunternehmens ausdrücklich bestätigt werden.

Die Versicherungssumme wird schon im Antrag festgelegt. Das ist der Höchstbetrag, für den die Versicherung bei einem Schaden aufkommt.

Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert anpassen: Diese Summe sollte mit dem tatsächlichen Wert des versicherten Gutes identisch sein. Der tatsächliche Wert sollte dabei dem aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen. Ist sie niedriger als der reale Wert, sind Sie nicht ausreichend geschützt. Ist die Versicherungssumme dagegen zu hoch, erhalten Sie im Schadenfall keinesfalls diesen Betrag, sondern zahlen einfach nur zuviel Beitrag für den Schutz. Da Sie jedoch laufend Anschaffungen tätigen bzw. der Wert Ihres Unternehmens sich verändert, sollten Sie in regelmäßigen Zeitabständen im Gespräch mit dem Versicherungsvertreter über eine Anpassung der Versicherungssumme sprechen.

Bei Unterversicherung gibt es immer Ärger. Dann ist nämlich der versicherte Wert geringer als der tatsächliche. Bei einem Schaden bedeutet das, dass die Versicherung nur anteilig zahlt. Ein Beispiel: Eine Lagerhalle ist mit 40.000 Euro gegen Feuer versichert. Die Wiederaufbauskosten würden sich auf 50.000 Euro belaufen. Beim Brand wird die Hälfte des Gebäudes zerstört, der entstandene Schaden beträgt 25.000 Euro. Die Versicherung ersetzt aber nur 20.000 Euro, weil das 80 Prozent des Schadens entspricht. Die gesamte Halle war ja auch nur zu 80 Prozent ihres Wertes versichert. Die Unterversicherung betrug 20 Prozent.

Die Vorsorgeversicherung ist keine eigene Versicherungssparte, sondern findet sich auf Versicherungsanträgen häufig in einer Spalte, die mit "Vorsorge-Versicherungssumme" überschrieben ist. In der Praxis wird meist ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme als Vorsorgeversicherung ausgewiesen.

Unterversicherung lässt sich vermeiden: Da im Laufe eines Jahres zum Beispiel neue Einrichtungsgegenstände angeschafft werden könnten, hilft die Vorsorgeversicherung, die dann bei einem Schaden mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Andernfalls müßte jede Neuanschaffung sofort dem Versicherer gemeldet und die Versicherungssumme geändert werden, wenn ausreichend Schutz gewärhleistet sein soll.

Der Versicherungsschein muss die mit dem Antrag festgelegten Daten enthalten. Sie sollten ihn genau prüfen, wenn Sie ihn etwa drei oder vier Wochen nach Unterschreiben des Antrages erhalten. Dieser Schein wird auch Police oder Dokument genannt. Die Versicherungsbedingungen stehen auch hier wieder auf der Rückseite - oder sind gesondert beigelegt.

Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt wird der Betrag genannt, mit dem der Versicherte sich selbst an einem versicherten Schaden beteiligen muss. Beispiel: Der versicherte Schaden beträgt 500 Euro, die vereinbarte Selbstbeteiligung 10 Prozent. Also zahlt die Versicherung im Schadenfall 450 Euro.

Bei mehreren Versicherungsarten sind Selbstbeteiligungen üblich, zum Beispiel bei Bearbeitungsschäden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung oder bei der Kaskoversicherung für das Auto. Grundsätzlich trägt eine Selbstbeteiligung auch dazu bei, hohe Bearbeitungskosten für Kleinschäden zu vermeiden. Die sogenannten Kosten werden in Form von Rabatten an die Versicherungsnehmer weiter gegeben.