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Krankheit im Urlaub
Was tun, wenn ich im Urlaub krank werde?
Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im Rahmen ihrer in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz reicht dann oft nicht aus. - Jenseits europäischer Grenzen sind Sie Privatpatient!
Um für den Fall der Fälle gut vorgesorgt zu haben, ist es daher dringend anzuraten eine Reise-Krankenversicherung vor Antrittt der Reise abzuschließen. Wichtig, sollten Sie dann im Urlaub krank werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Viele Gesellschaften haben einen weltweiten Notrufservice. Notieren Sie sich vor Reiseantritt diese Notrufnummer.
- Informieren Sie Ihre Versicherung bei akuten, schweren Erkrankungen.
- Kosten für Medikamente oder Arztbesuche müssen Sie vorstrecken.
- Achten Sie darauf, dass alle Belege den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum der behandelten Person und Arztrechnungen die Diagnose, Behandlungsdaten sowie Einzelleistungen enthalten.
- Ihre Rechnungen können Sie dann bei Ihrem Krankenversicherungsunternehmen einreichen. Sie müssen allerdings auch nachweisen, dass die Rechnungen bezahlt sind. Lassen Sie sich deshalb bei Bezahlung immer Quittungen geben.
- Haben Sie eine Kreditkarte? Manche Karten beinhalten auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Karte Anspruch auf Erstattung haben. Meist sind auch Unfallversicherungen in der Kreditkartenleistung eingeschlossen.
- Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und achten Sie auf Formvorschriften
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