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Ombudsmann

Ombudsmann

Was ist der Ombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen.

Was bedeutet der Begriff "Ombudsmann"?
Der Begriff "Ombudsmann" stammt aus Skandinavien. Dort gab es vor zweihundert Jahren den ersten Ombudsmann, der Bürger vor unberechtigten staatlichen Eingriffen schützte.

Heute steht der Ombudsmann auch für eine unabhängige und hoch angesehene Persönlichkeit, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern schlichtet. In vielen europäischen Staaten haben Versicherer für Ihre Kunden solche Schlichtungsstellen eingerichtet (z. B. in der Schweiz und in Großbritannien). Die neutralen Schlichter haben sich bewährt. Ihre Entscheidungen und Empfehlungen werden anerkannt.

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat deshalb ebenfalls einen unabhängigen Versicherungsombudsmann berufen. Damit gibt sie ihren Kunden die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Versicherern fair, rasch und kostenlos zu bereinigen.

Auch der deutsche Gesetzgeber und die Europäische Kommission empfehlen inzwischen die Einrichtung solcher Schlichtungsstellen.

Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann ist zuständig für alle Zweige der privaten Versicherungen, mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Telefon: (0 18 04) 22 44 24 (24 Cent pro Anruf)
Telefax: (0 18 04) 22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Quelle: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Krankenversicherung

Der PKV-Ombudsmann ist der für die private Krankenversicherung (PKV) zuständige außergerichtliche Streitschlichter.

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Telefon: (01 80) 2 55 04 44
Telefax: (030) 20 45 89 31

Quelle: www.pkv-ombudsmann.de