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Sterbegeld gestrichen

Sterbegeld gestrichen!

Für die eigene oder die Bestattung naher Angehöriger rechtzeitig vorzusorgen, fällt meistens nicht so leicht. Oft wird der Gedanke daran verdrängt.

Dabei ist eigene Vorsorge heute wichtiger denn je. Seit dem 01.01.2004 gehört die Zahlung eines Sterbegeldes nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Gesamtkosten für eine Bestattung können heute bereits oft den Betrag von 5.000 EUR übersteigen.

Mit einer privaten Sterbegeldversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung besonderer Aufwendungen im Sterbefall (z. B. auch zur Finanzierung der Erbschaftssteuer).

Die Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person fällig.

Keine Gesundheitsfragen
Der Abschluss einer kann sehr einfach sein. So müssen Sie beispielsweise im Sterbegeld-Kurzantrag der Barmenia Lebensversicherung a.G. keine Gesundheitsfragen beantworten. Nur Personen für die bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegepflichtversicherung erfolgt ist oder beantragt wurde oder für die bereits eine Versicherung auf ihr Leben von der Barmenia oder einem anderen Versicherer abgelehnt wurde, sind nicht versicherbar.

Exklusive Serviceleistungen der Barmenia Lebensversicherung a.G.
Die Barmenia unterstützt die Hinterbliebenen in Zusammenarbeit mit der Roland Assistance GmbH bei der Suche nach ortsansässigen Bestattern, welche Mitglied im Bundesverband deutscher Bestatter sind. Auf Wunsch stellt Ihnen die Barmenia nach Abschluss der Sterbegeldversicherung auch eine kostenlose Informationsmappe zur Verfügung, in die Sie alle wichtigen Informationen einfügen können.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen