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Versicherungsbetriebswirt/-betriebswirtin (DVA)

Versicherungsbetriebswirt/-betriebswirtin (DVA)

Für alle in der Versicherungsbranche, die studieren und trotzdem ihren Beruf nicht aufgeben wollen oder können, gibt es eine Alternative zum Vollzeitstudium an einer Universität oder Fachhochschule: Das Studium an der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH.

Das Studium führt berufsbegleitend zum Abschluss "Versicherungsbetriebswirt/in (DVA)", der über ein sehr hohes Ansehen in der Versicherungsbranche verfügt und die höchste Stufe der brancheninternen Bildungsangebote ist.

Das Studium verbindet wirtschaftswissenschaftliche Ansprüche mit den Bedürfnissen der Versicherungspraxis, vermittelt die Fähigkeit eigene Lösungsansätze zu entwickeln und zu vertreten und qualifiziert die Absolventen somit für die Übernahme anspruchsvoller Führungsaufgaben in der Branche.

Die Studienleiter und Dozenten/innen sind Professoren von Hochschulen, Fachhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, Richter sowie erfahrene Praktiker aus der Versicherungswirtschaft. Durch ihre Lehrerfahrung und den Praxisbezug gewährleisten sie ein hohes Niveau des Studiums.

Zielgruppe
Das Studium richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft, die ihr Fachwissen auf wissenschaftlichem Niveau erweitern wollen, um sich für anspruchsvolle Führungsaufgaben zu qualifizieren; unabhängig davon ob die berufliche Tätigkeit im Innen- oder im Außendienst ausgeübt wird. Wichtig ist, dass ein großes Interesse an den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen in der Versicherungswirtschaft besteht und Engagement, Belastbarkeit sowie Durchhaltevermögen vorhanden sind.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am Studium ist der Abschluss zum/zur Geprüften Versicherungsfachwirt/in (IHK) mit einer Mindestdurchschnittsnote von 3,5. Bei Nichterreichen dieses Notendurchschnitts besteht die Möglichkeit, sich in einem Fachgespräch mit dem jeweiligen Studienleiter zum Studium zu qualifizieren. Der Studienbeginn über diesen Zulassungsweg setzt eine mehrjährige Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft voraus.

Im Einzelfall kann eine Zulassung auch anhand einer vergleichbaren Vorqualifizierung erfolgen. Dies ist vom Zulassungsausschuss zu prüfen und ggfs. in einem Fachgespräch nachzuweisen.

Das Studium zum/zur Versicherungsbetriebswirt/in (DVA) ist eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme, für deren Aufnahme ein Arbeitsverhältnis in der Versicherungswirtschaft eine zwingende Voraussetzung ist.

Quelle: www.bwv-online.de

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