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Versicherungsfachmann/-frau

Versicherungsfachmann/-frau (BWV)

Dienstleistung im Vertrieb von Versicherungen hat einen besonderen Namen:

"Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)"

Die Ausbildung zum/r Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) ist bereits seit 1991 die etablierte und anerkannte Basisqualifikation für Vertriebsmitarbeiter in der Versicherungsbranche und gilt als umfassendste Personalentwicklungsmaßnahme der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie richtet sich vor allem an berufsfremde Vermittler, die zumeist ihren zweiten beruflichen Werdegang anstreben.

Kernkompetenzen der qualifizierten Vermittlerschaft sind vor allem:

  • Sach- und Fachkompetenz
  • kundenorientierte Beratungsqualität
  • Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an neue Rahmenbedingungen
  • Mobilität und Bereitschaft zum eigenverantwortlichen und unternehmerischen Handeln

Warum gibt es eine überbetriebliche Qualifikation für den Außendienst?
Jeder Vermittler repräsentiert sein Unternehmen und unsere Branche beim Kunden und prägt mit seiner Visitenkarte das Image des Außendienstes. Gemeinsame Ausbildungsrichtlinien für alle Versicherungsunternehmen bringen unserem Wirtschaftszweig, dem Berufsstand und dem Kunden zahlreiche Vorteile:

  • hohe Mitarbeiterqualifikation im Außendienst
  • noch besseren Kundenservice durch fachkundige Berater
  • gutes Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und
  • günstige Chancen im europäischen Markt, der nach Transparenz verlangt.

Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit sind wesentliche Merkmale Ihrer Persönlichkeit. Der Umgang mit Menschen bereitet Ihnen Freude und Sie überzeugen, wenn Sie selbst von einer Sache überzeugt sind.

Welche Auswirkungen hat die EU Vermittlerrichtlinie?
Auch in Zukunft bleibt die Ausbildung zum/r Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) unverzichtbar für den Versicherungsaußendienst und gewinnt sogar noch an Bedeutung. Denn nach der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht (§ 34d GewO) soll der Abschluss Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) als Mindestqualifikation insbesondere für ungebundene Vermittler zur gesetzlichen Verpflichtung werden.

Das bedeutet: Vermittler müssen eine Sachkundeprüfung nach Maßgabe der Ausbildung zum/r Versicherungsfachmann/- fachfrau (BWV) ablegen, um ihre berufliche Kompetenz nachzuweisen und eine Erlaubnis für ihre berufliche Tätigkeit zu erhalten.

Voraussetzungen
Vielleicht finden Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit keine oder nur wenige Möglichkeiten, Ihre Talente zum Einsatz zu bringen und suchen eine neue berufliche Perspektive.

Ihre Ausbildung zum "Versicherungsfachmann (BWV)" oder "Versicherungsfachfrau (BWV)" wird von den Versicherungsunternehmen als "Training on the Job" durchgeführt. Praktische und theoretische Ausbildung gehen dort Hand in Hand. Das gibt Ihnen von Anfang an Einblick in den Berufsalltag - die Beratung beim Kunden. Für diesen Ausbildungsgang verlangt das BWV keine spezielle schulische oder berufliche Vorbildung. Nehmen Sie Kontakt mit einem Versicherungsunternehmen in Ihrer Region auf, wenn Sie die Qualifikation interessiert.

Schnell und verbindlich wird man Sie über Einstellungs- und Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen oder dem Partner eines Versicherungsunternehmens ist Voraussetzung für den Start zum/zur "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)".

Quelle: www.bwv-online.de

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