Direkteinstieg
Zuzahlungen in der GKV

Zuzahlungen in der GKV ab 2004

Zum 01.01.2004 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten.

Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform sehen zum Teil gravierende Einschränkungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Kostendämpfung vor. Hier eine Auswahl:

  • Für Personen über 18 Jahre werden Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich gestrichen. Nur in zwingend medizinisch notwendigen Ausnahmefällen haben Erwachsene noch einen Leistungsanspruch.
     
  • Bei Krankenhausaufenthalten steigt die Zuzahlung von 9 EUR auf 10 EUR pro Kalendertag – und zwar für längstens 28 Tage (bisher 14 Tage) innerhalb eines Jahres. Damit steigt die maximale Zuzahlung pro Jahr von 126 EUR auf 280 EUR.
     
  • Es wird eine Praxisgebühr von 10 EUR pro Behandlungsfall und Quartal bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung eingeführt. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung. Bei gleichzeitigem Aufsuchen von Arzt und Zahnarzt summiert sich die Zuzahlung auf 20 EUR pro Quartal.
  • Darüber hinaus gilt grundsätzlich eine prozentuale Zuzahlung zu vielen Leistungen von 10 % jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Im Einzelnen:
    • Bei Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zwischen 5 EUR und 10 EUR je Mittel (bisher betrug die Zuzahlung je nach Packungsgröße 4,00/4,50/5,00 EUR)
    • Ebenfalls zwischen 5 EUR und 10 EUR werden beim Bezug von Hilfsmitteln fällig (bisher gab es nur eine Zuzahlung beim Bezug von Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen; sie betrug 20 % auch über 10 EUR hinaus)
    • Bei Heilmitteln (Bäder, Massagen, Krankengymnastik) beträgt die Zuzahlung 10 % je einzelner Anwendung zuzüglich eines Betrages von 10 EUR für die gesamte Verordnung (bisher 15 % je Anwendung ohne Unter- und Obergrenze)
    • Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
       
    • Eine folgenreiche Maßnahme ist die Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Leistungspflicht der GKV. Nicht betroffen hiervon sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Begründet wird diese Leistungseinschränkung mit dem Hinweis auf die niedrigen Kosten dieser Mittel; der Patient wird auf die Selbstzahlung verwiesen. Hierzu zwei kurze Anmerkungen: 
       
      • "Nicht verschreibungspflichtig" bedeutet nicht "unwirksam" oder "weniger wirksam". Das Arzneimittelgesetz sieht vor, Präparate dann unter Rezeptpflicht zu stellen, wenn z. B. die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährdet werden kann. Verschreibungspflicht ist also ein Instrument der Risikoabwehr.
      • Etwa ein Drittel aller heute von den Ärzten in Deutschland verordneten Arzneimittel – davon sind knapp die Hälfte pflanzliche Arzneimittel – müssten die Patienten dann aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Diese Kostendämpfungsmaßnahmen und Unwägbarkeiten kommen nach dem Gesetzesbeschluss auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu.

    Nutzen Sie daher lieber heute als morgen Ihre Chance und informieren Sie sich über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung! 

    Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen und somit bei günstigen Beiträgen den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst bestimmen.

    Wenn Sie pflichtversichert sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine private Ergänzungsversicherung sinnvoll erweitern.

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
    zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen