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Zuzahlungen

Das System der Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterteilt sich in

  • Prozentuale Zuzahlungen
    Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben. Höchstens jedoch 10,00 EUR, mindestens 5,00 EUR. Wenn die Kosten unter 5,00 EUR liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.
  • Belastungsobergrenzen
    Die jährliche Eigenbeteiligung insgesamt darf 2 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 % des Bruttoeinkommens

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

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