Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen in der Regel eine 100-prozentige Absicherung der Kosten für akute medizinisch notwendige ambulante bzw. stationäre Heilbehandlungen.
Sollte ein Krankenrücktransport nach Deutschland medizinisch notwendig sein und hierdurch Mehrkosten entstehen, werden auch diese in voller Höhe bzw. in bestimmten Grenzen übernommen.
Einschränkung: Bereits bestehende bzw. in einem bestimmten Zeitraum vor Reisebeginn behandelte Erkrankungen und Unfallfolgen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit die Behandlung im Ausland ein Reisegrund ist oder bei Reisebeginn feststand, dass Behandlungen während der Reise stattfinden müssen.