Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht auf das gesamte Arbeitseinkommen beziehungsweise Arbeitsentgelt erhoben, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Anteile des Arbeitseinkommens beziehungsweise Arbeitsentgelts, die diese Grenze überschreiten, bleiben beitragsfrei.
Der Beitragssatz ist der Prozentsatz des Arbeitseinkommens beziehungsweise Arbeitsentgelts, der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Er beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,6 Prozent.
Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderbeiträge für bestimmte Fälle:
Beitragswerte in EUR (Stand: 01.01.2012)
neue Bundesländer (Ost)
alte Bundesländer (West)
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte
7,40 EUR
78,40 EUR
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte
940,80 EUR
1.097,60 EUR
Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige
Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wird von vielen Menschen unterschätzt. Aber Berufsunfähigkeit ist keine Randerscheinung.