Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Zuzahlungen bis zur so genannten Belastungsgrenze begrenzt.
Sie beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke, die wegen derselben schwer wiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, zahlen nur 1 %.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammen gerechnet.
Hierbei werden die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten (z. B. die Ehefrau) um 15 % und für jeden weiteren Angehörigen des Versicherten (z. B. die Mutter) um 10 % der jährlichen Bezugsgröße vermindert.
Also für 2012:
15 % von 31.500,00 EUR = 4.725,00 EUR
10 % von 31.500,00 EUR = 3.150,00 EUR
Pro Kind können zusätzlich der Kinderfreibetrag von 2.184,00 EUR (bei getrennter Veranlagung) bzw. von 4.368,00 EUR (bei Zusammenveranlagung) von den Bruttoeinnahmen abgezogen werden.
Beispiel:
| jährliche Einnahmen zum Lebensunterhalt |
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| Mitglied |
35.000,00 EUR |
| Ehegatte / Ehegattin |
15.000,00 EUR |
| Insgesamt |
50.000,00 EUR |
| abzüglich |
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| 15 % der Bezugsgröße für den / die Gatten / Gattin |
- 4.725,00 EUR |
| Steuerfreibetrag für ein Kind (zusammen veranlagt) |
- 4.368,00 EUR |
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| Zu berücksichtigendes Einkommen |
40.907,00 EUR |