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Belastungsgrenze

Belastungsgrenze

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Zuzahlungen bis zur so genannten Belastungsgrenze begrenzt.

Sie beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke, die wegen derselben schwer wiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, zahlen nur 1 %.

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammen gerechnet.

Hierbei werden die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten (z. B. die Ehefrau) um 15 % und für jeden weiteren Angehörigen des Versicherten (z. B. die Mutter) um 10 % der jährlichen Bezugsgröße vermindert.

Also für 2012:

15 % von 31.500,00 EUR = 4.725,00 EUR

10 % von 31.500,00 EUR = 3.150,00 EUR

Pro Kind können zusätzlich der Kinderfreibetrag von 2.184,00 EUR (bei getrennter Veranlagung) bzw. von 4.368,00 EUR (bei Zusammenveranlagung) von den Bruttoeinnahmen abgezogen werden.

Beispiel:

jährliche Einnahmen zum Lebensunterhalt  
Mitglied 35.000,00 EUR
Ehegatte / Ehegattin 15.000,00 EUR
Insgesamt 50.000,00 EUR
abzüglich  
15 % der Bezugsgröße für den / die Gatten / Gattin - 4.725,00 EUR
Steuerfreibetrag für ein Kind (zusammen veranlagt) - 4.368,00 EUR
   
Zu berücksichtigendes Einkommen 40.907,00 EUR
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