Im Gegensatz zu Ärzten ist die Vergütung von Heilpraktikern nicht in einem amtlich erlassenen Katalog reglementiert. Grundsätzlich ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Als Orientierungshilfe für Patienten und Heilpraktiker wurde auch für diesen Bereich ein Leistungskatalog entwickelt, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist somit keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.