Grundsätzlich teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragszahlung zu den Sozialversicherungen.
Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitsentgelt von weniger als 400 EUR (Mini-Jobs) monatlich müssen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Für sie trägt der Arbeitgeber die Beiträge alleine.