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Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Der Gesetzgeber hat den Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Frühinvalidität zum 01.01.2001 neu geregelt. Statt der bisherigen Renten wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit wurde eine neue zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Erwerbsgemindert ist derjenige, dessen Restleistungsvermögen in einem beliebigen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begrenzt ist.

Wird die volle Erwerbsminderungsrente bezogen, beträgt die monatliche Verdienstgrenze bundeseinheitlich 400,00 EUR.

Wenn Sie einen höheren Nebenverdienst erzielen wollen, wird die Rente entsprechend der folgenden Tabelle reduziert (Stand: 01.01.2012):

Art der Teilrente
Möglicher Hinzuverdienst
alte Bundesländer
neue Bundesländer
3/4 Teilrente
669,38 EUR
593,84 EUR
1/2 Teilrente
905,63 EUR
803,43 EUR
1/4 Teilrente
1.102,50 EUR
978,08 EUR

Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen:

Rente wg. teilweiser
Erwebsminderung
Möglicher Hinzuverdienst
alte Bundesländer
neue Bundesländer
in voller Höhe
905,63 EUR
803,43 EUR
1/2 Teilrente
1.102,50 EUR
978,08 EUR

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie in einem beliebigen Beruf täglich maximal drei bis sechs Stunden arbeiten können.

Risiko Berufsunfähigkeit Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wird von vielen Menschen unterschätzt. Aber Berufsunfähigkeit ist keine Randerscheinung.