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Versicherungspflichtgrenze
Die so genannte Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt an bis zu welchem Arbeitseinkommen Nicht-Selbstständige (also Arbeitnehmer) zwangweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. (Ausgenommen Beihilfeberechtigte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge)
Diese Grenze existiert nur in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung.
Krankenversicherungspflichtgrenzen ab 01.01.2012
Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am 31.12.2002 versichert war:
- Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.825,00 EUR monatlich.
- Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von 4.237,50 EUR monatlich.
Somit ergibt sich folgendes Schema:
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Arbeitnehmer war am 31.12.2002 |
"große" Grenze von 4.237,50 EUR |
"kleine" Grenze von 3.825,00 EUR |
| PKV-versichert... |
... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze |
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X |
| ... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter) |
X |
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GKV-versichert |
X |
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Versicherungspflichtrechner
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