Das System der Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterteilt sich in
Prozentuale Zuzahlungen Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben. Höchstens jedoch 10,00 EUR, mindestens 5,00 EUR. Wenn die Kosten unter 5,00 EUR liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.
Belastungsobergrenzen Die jährliche Eigenbeteiligung insgesamt darf 2 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 % des Bruttoeinkommens
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Schon bei einer scheinbar kleinen Zahnersatz-Versorgung beträgt die schmerzhafte Eigenbeteiligung schnell mehrere hundert Euro. Mit einer günstigen Zahn-Ergänzungsversicherung minimieren Sie Ihre Kosten für Zahnersatz.