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Betriebliche Altersvorsorge: Direktzusage, Pensionszusage

stabile Beiträge im Alter

...so funktioniert´s!

In der privaten Krankenversicherung sorgen die Versicherten mit ihren Beiträgen dafür, dass auch für das Alter Rückstellungen gebildet werden. Damit sorgt, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, jede Generation quasi für sich selbst. Neben der bereits im Beitrag mitberücksichtigten Rückstellungen zahlen die meisten privat Versicherten einen zusätzlichen Zuschlag auf den Beitrag als zusätzliche Vorsorge für das Alter.

Der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% auf den Beitrag

Mit der Gesundheitsreform 2000 schreibt der Gesetzgeber verpflichtend vor, dass bei privaten Krankheitskosten-Vollversicherungen ein gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erhoben wird (bis zum vollendeten 60 sten Lebensjahr). Dieser Zuschlag wird ab Alter 65 zur Finanzierung bzw. Milderung von dann notwendigen Beitragserhöhungen verwendet. Ab Alter 80 werden noch verbliebene Restbeträge zur Beitragssenkung eingesetzt.
Somit wird der zu erwartende medizinische Fortschritt schon heute für morgen zum Teil vorfinanziert. Mit dem 10%-igen Zuschlag wird ein zusätzliches Alterspolster aufgebaut, das praktisch eine vorweggenommene Inflationssicherung darstellt.
Auch der Arbeitgeber beteiligt sich am zusätzlichen Alterspolster:
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass Sie den 10%-igen Zuschlag nicht alleine aufbringen müssen, sondern dass sich dabei der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über den Arbeitgeberzuschuss zur Hälfte daran beteiligt (also bis zum Höchstbeitrag in der GKV).

Die private Vorsorge spielt aber auch nach Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlags eine wichtige Rolle.
Zum Beispiel müssen Arbeitnehmer mit einer gegenüber ihrem letzten Gehalt deutlich niedrigeren Rente auskommen, wenn sie Rentner werden.
Darüber hinaus entfällt der Arbeitgeberzuschuss, der durch den Zuschuss des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers nicht kompensiert wird. Daher sollten Sie bereits heute mit einer Finanzierungsrente oder einer Beitragsentlastung im Alter vorsorgen.
Denn die Leistungen der privaten Krankenversicherung, auf die Sie in jungen Jahren so viel Wert legen, kommen Ihnen im Alter erst Recht zugute.

Die meisten Versicherer bieten die beiden folgenden Vorsorgemöglichkeiten an:

Beitragsentlastung im Alter

Die Beitragsermäßigung im Alter für eine Krankheitskostenversicherung kann aber durch einen entsprechenden Beitragsentlastungskomponente vereinbart werden. Dabei bestimmen Sie den Betrag, um den sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung ab dem z. B. 65. Lebensjahr reduzieren soll.
Der besondere Vorteil an dieser Form der Vorsorge:
Der Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag, sofern die Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind.

Finanzierungsrente

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Zur Finanzierung von Beiträgen, die Sie für die Krankenversicherung bezahlen, bietet sich an, eine monatliche Rentenleistung zu vereinbaren. Den Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung sollten Sie auf den Beginn Ihres Rentenalters abstimmen, damit die höhere Belastung durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses abgefedert wird.

Die private Rentenversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sicherstellung langfristiger Ziele durch zielorientiertes "Sparen".
  • finanzielle Risiken durch Langlebigkeit werden verhindert
  • Hinterbliebenenversorgung möglich.

Haben Sie die Möglichkeiten zur frühzeitigen Vorsorge nicht wahrgenommen können Sie immer noch folgende Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung nutzen.

  • Vereinbarung oder Erhöhung einer beitragsparenden Selbstbeteiligung
  • Reduzierung Ihres Versicherungsschutzes
  • und als allerletzte Alternative wechseln in den Standardtarif
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