zur Privaten Krankenversicherung
ist ein Beitragszuschuss, den privat versicherte Arbeiter und Angestellte von ihrem Arbeitgeber erhalten. Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Krankheitskosten-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeldversicherung. Um Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben, verlangt der Gesetzgeber, dass der Versicherungsschutz bestimmte Qualitätsmerkmale aufweist:
- Das Versicherungsunternehmen muss Alterungsrückstellungen für seine Versicherten bilden (zu konkreten Tarifen).
- Das Versicherungsunternehmen verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Der überwiegende Teil der Überschüsse muss den Versicherten zugute kommen.
- Der Bereich der Krankenversicherung muss von den anderen Versicherungssparten des Unternehmens strikt getrennt sein.
- Die Versicherung muss ihren Versicherten im Alter einen im Beitrag begrenzten Standardtarif anbieten.
Dies sind Qualitätsmerkmale, die Sie von allen deutschen privaten Krankenversicherern erwarten können.
Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Es wird jedoch höchstens der Betrag gezahlt, der vom Arbeitgeber bei Versicherungspflicht als Arbeitgeber-Anteil an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen wäre. Dieser Betrag richtet sich nach den individuellen Einnahmen des Arbeitnehmers aus seiner Beschäftigung (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem aktuellen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
| Zuschuss der Rentenversicherung |
Als Rentner erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe wird prozentual von der Rente ermittelt. Der Zuschuss muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
| Beitragszuschuss für Studenten |
Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, bekommen einen Zuschuss von ihrem Amt für Ausbildungsförderung, den Sie dort beantragen können