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Pflegereform
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Pflegestufe
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Häusliche oder teilstationäre Pflege (mtl.) für eine häusliche Pflegehilfe durch anerkannte Pflegedienste oder für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann. |
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Pflegegeld (mtl.) für Pflege durch Angehörige, Nachbarn usw. an Stelle der häuslichen Pflege durch anerkannte Pflegedienste. |
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Vollstationäre Pflege (mtl.) für vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeheimen wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. |
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1.023 |
1.279 |
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Gleichzeitig steigt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % bzw. 2,2 % für kinderlose Erwachsene. Das entspricht einem Beitragsanstieg von fast 15 %! Die Beitragsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung fällt i.d.R. deutlich moderater aus.
Weitere Änderungen im Überblick
- neue Leistungen für Versicherte ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0)
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Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. Demenzkranke) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 200,00 EUR monatlich erhalten. |
- Anspruch auf Pflegeberatung
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Seit 01.01.2009 haben versicherte Personen Anspruch auf Pflegeberatung durch eine(n) qualifizierte(n) Pflegeberater(in). |
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Die Wartezeit beträgt bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages seit dem 01.07.2008 zwei Jahre statt vorher fünf. |
- Leistungserhöhungen auch für Pflegefälle
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Personen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, können sich auch über die aktualisierten Mehrleistungen freuen. |
- Dynamisierung der Leistungen
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Ab 2015 können die Leistungen der Pflegepflichtversicherung durch die Bundesregierung dynamisch erhöht werden. |
Bin ich nun ausreichend abgesichert?
Der Gesetzgeber hat durch die Reform der Pflegepflichtversicherung signalisiert, dass die Leistungen nciht ausreichen! aber selbst die Reform macht eigene Vorsorge nicht überflüssig!
Überzeugen Sie sich selbst:
| Beispiel (bei Unterbringung im Pflegeheim): |
Monatlich |
Jährlich |
| Durchschnittliche Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit* |
3.133 EUR |
37.596 EUR |
| Erstattung durch gesetzliche Pflegeversicherung |
1.510 EUR |
18.120 EUR |
| LÜCKE |
1.623 EUR |
19.476 EUR |
*Quelle: Statistisches Bundesamt
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Für Sie mit folgenden Vorteilen:
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Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III
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Vorsorge für die Pflege rund um die Uhr
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Regelmäßige Anpassung des Pflegetagegeldes an den Bedarf (Inflationsausgleich) - auch im Pflegefall!
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Einmalzahlung von bis zu 8.000 EUR bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit
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