Der Stellenwert der privaten Altersvorsorge ist durch die Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter gestiegen. Bestes Beispiel ist die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Rentenreform, die eine Absenkung des Rentenniveaus mit sich bringt, die durch eine geringere jährliche Anpassung der Renten in den nächsten Jahren zustande kommt.
Ein deutliches Zeichen dafür, dass der Einzelne künftig mehr Eigenverantwortung für seine Versorgung im Alter übernehmen muss. Dies hat auch der Staat erkannt und fördert sowohl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als auch Formen der privaten Vorsorge (z.B. Riester-Rente) durch Zulagen und Steuervorteile.
Doch nicht nur in Sachen Altersvorsorge ist Eigeninitiative gefragt! Denn weitere schmerzhafte Einschnitte zeigen schon heute ihre Wirkung. Die Neuregelung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten zum 01. Januar 2001 machen eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge und Invaliditätsabsicherung wichtiger denn je, um im Fall der Fälle ausreichend versorgt zu sein.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über Möglichkeiten der Altersvorsorge, Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung sowie der Hinterbliebenenversorgung.