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Arbeitslosenversicherung: Beiträge und Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Das Arbeitslosengeld II schließt sich grundsätzlich unmittelbar an das Arbeitslosengeld I an. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird das Arbeitslosengeld II jedoch unabhängig vom letzten Nettoeinkommen als Pauschale gezahlt.

Endet die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld I, kann das Arbeitslosengeld II beantragt werden. Anspruch darauf hat, wer zum Kreis der „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ gehört und zwischen 15 und 65 Jahren alt ist.

Was heißt eigentlich „erwerbsfähig?

Erwerbsfähig sind Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (§ 43 (2) SGB VI).

Und Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der eigene Bedarf und der von den im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz gedeckt werden kann. Geprüft wird hier nicht nur die eigene Einkommens- und Vermögenslage, sondern auch die der Lebensgefährten.

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