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Arbeitslosenversicherung: Beiträge und Arbeitslosengeld

Beiträge

Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen.

Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz (2012 insgesamt 3,0 %). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (in 2012: West 5.600 EUR mtl./ Ost 4.800 EUR mtl.) begrenzt.

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