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Berufshaftpflichtversicherung

Quick-Info

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte.

Wer in seiner beruflichen Tätigkeit in einem so besonderen Maß das Vermögen anderer beeinflusst, sollte auch eigeninitiativ dafür sorgen, dass eventuelle Schäden durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie wegen Schäden erheben, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen.

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, zunächst einmal die Prüfung, ob Sie überhaupt für einen eingetretenen Schaden haften müssen. Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen wird im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes geleistet.

Sind die Schadenersatzansprüche unberechtigt oder zu hoch, so wehrt der Versicherer solche Ansprüche für Sie ab. Er leistet dabei "passiven" Rechtsschutz, denn im Falle eines Rechtsstreits werden für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche die Prozesskosten übernommen.


Die Beiträge der Berufshaftpflichtversicherung sind unter anderem von der vereinbarten Versicherungssumme abhängig.
In jedem Fall sollten Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren, denn kraft Gesetzes haften Sie unbegrenzt!

4 gute Gründe
  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter durch "passive Rechtsschutzfunktion".
  • Versicherungsschutz umfasst i. d. R. Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sind Betriebsausgaben.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen!
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