Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande sind, Ihren Beruf oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die Ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.
Durch die Bezugnahme auf den Beruf unterscheidet sie sich von der Erwerbsunfähigkeit, die auf jegliche Erwerbstätigkeit abstellt. Von der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich die Berufsunfähigkeit dadurch, dass bei ihr ein Dauerzustand vorliegen muss.
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung leistet i.d.R. schon, wenn eine Berufsunfähigkeit (BU) von mindestens 50 % vorliegt. Einige Unternehmen bieten auch so genannte Leistungsstaffeln an, wie z. B.
- bis 25 % Berufsunfähigkeit: keine Leistung
- über 25 bis 75 % Berufsunfähigkeit: Leistung analog dem Grad der BU
- über 75 % Berufsunfähigkeit: volle Leistung.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen definieren das Vorliegen einer BU heutzutage nur noch über den zuletzt ausgeübten Beruf und berücksichtigen andere zumutbare Tätigkeiten nicht mehr (Verzicht auf die abstrakte Verweisung).
Die Dauer, für die man voraussichtlich mindestens außer Stande sein muss, seinen Beruf auszuüben, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu erhalten (Prognosezeitraum) beträgt mindestens sechs Monate. Es gibt auch Versicherungen mit längeren Prognosezeiträumen von bis zu drei Jahren.
Wenn keine Prognose gestellt werden kann, wird häufiger auch geleistet, wenn die versicherte Person sechs Monate außer Stande war, ihren Beruf auszuüben und dieser Zustand noch andauert. Einige Unternehmen leisten dann sogar rückwirkend von Beginn der BU an.