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Betriebsunterbrechung
Quick-Info
Im Schadensfall ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung die entstandenen Sachschäden am Betriebsinventar. Häufig steht aber nach einem Schadensfall der Betrieb still, und es kann nicht gearbeitet werden! Eine teilweise oder vollständige Unterbrechung des Betriebsablaufes kann weitreichende Folgen haben, denn viele Betriebskosten fallen auch dann an, wenn Sie keinen Umsatz machen. So laufen, z. B. Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen weiter.
Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) können Sie auch hier die richtige Vorsorge treffen.
Die Versicherer unterscheiden in der Regel drei Formen:
- Die so genannte „Klein-BU-Versicherung“ bis zu 500.000 EUR Versicherungssumme.
Sie kann immer nur zusammen mit einer Geschäftsinhaltsversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) abgeschlossen werden. Der Einfachheit halber wird die Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung auch für die Klein-BU verwendet. Durch hohe Umsätze bzw. Gewinne oder Betriebskosten kann sie aber zu niedrig bemessen sein. Dann ist eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig.
- Die „Mittlere-BU-Versicherung“wird in der Regel für Versicherungssummen bis 2,5 Millionen EUR angeboten. Sie kann unabhängig von einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
- Die "Groß-BU-Versicherung" für Industrierisiken.
Kleine und mittlere Unternehmen nutzen häufig gebündelte Policen (Inhaltsversicherung und Klein-BU) auf Grund der einfachen Vertragsgestaltung.
Damit Ihr Betrieb so schnell wie möglich wieder einsatzbereit ist, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Versicherungssumme auch Mehrkosten zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge. Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.
5 gute Gründe
- Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen laufende Betriebskosten bei teilweiser oder vollständiger Unterbrechung des Betriebsablaufes nach einem Schadenfall.
- Versichert sind auch Gewinne aus hergestellten und gehandelten Waren und Dienstleistungen.
- Übernahme von Mehrkosten (im Rahmen der Versicherungssumme) zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge.
- Ggf. sogar Übernahme von Kosten für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.
- Die Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung sind Betriebsausgaben.
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zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
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