Der gesetzliche Versicherungsschutz bietet Ihnen eingeschränkte Leistungen. Die Höhe ist abhängig von der persönlichen Vorsorge (Regelmäßige Zahnarztbesuche / Bonusheft) und bewegt sich zwischen 50 und 65 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Die Folge sind hohe und unkalkulierbare Eigenbeteiligungen, wenn Sie Zahnersatz benötigen.