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Geschäftsinhalt
Quick-Info
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte und sogar das Eigentum Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch folgende Gefahren beschädigt werden:
Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie bezahlt nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem kommt sie für alle Maßnahmen auf, die der Schadenminderung dienen. Die Übernahme der Kosten ist i. d. R. begrenzt und kann bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein.
| Bei Einbruchdiebstahl/Vandalismus | Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen, wenn Sie Vandalismus mitversichert haben.
Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters kann komplett zerstört werden. Die Leitungswasserversicherung kommt für alle Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war.
Für Schäden am Gebäude (also die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben)kommt die Geschäftsgebäudeversicherung auf.
Ein Herbststurm deckt das Dach Ihres Geschäftsgebäudes ab oder zerstört die Schaufensterscheibe und verwüstet die Büroeinrichtung oder das Warenlager. Für Schäden an der Büroeinreichtung oder am Warenlager kommt die Geschäftsinhaltsversicherung auf. Hagelschäden können separat eingeschlossen werden. Die Schäden an Scheiben und Gebäude können über die Geschäftsgebäudeversicherung / Glasversicherung abgedeckt werden.
5 gute Gründe
- Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen die finanziellen Folgen aus Zerstörung und Beschädigung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus sowie Sturm und Hagel.
- Entschädigt wird der Neuwert der zerstörten Sachen (Neuwertprinzip).
- Die Beiträge zur Geschäftsinhaltsversicherung sind Betriebsausgaben.
- Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen.
- Einschluss weiterer Sachen oder Werte durch individuelle Vereinbarung möglich.
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zum Thema erhalten Sie von den Barmenia Versicherungen
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