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Altersvorsorge, private Rentenversicherung, Absicherung im Alter, Gesetzliche Rentenversicherung

Träger

Die gesetzliche Rentenversicherung teilt sich in verschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts auf, die alle staatlicher Aufsicht unterstehen. Die verschiedenen Körperschaften (Träger) sind für verschiedene Personenkreise zuständig.

Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA)
Sitz in Berlin
Für alle Angestellten, Künstler, Publizisten, selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger
Landesversicherungsanstalten
für Arbeiter (LVA)
18 verschiedene LVA
Für Arbeiter, Handwerker und selbstständige Handwerksmeister
Seekasse Für in der Seefahrt beschäftigte Angestellte und Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
Bundesknappschaft
Sitz in Bochum

Für Angestellte und Arbeiter in knappschaftlichen Betrieben (Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden)

Bundesbahn-Versicherungsanstalt 

Für Angestellte und Arbeiter der Deutschen Bundesbahn

 

 

 

 

 

 

 

 

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