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Altersvorsorge, private Rentenversicherung, Absicherung im Alter, Gesetzliche Rentenversicherung

Wer ist versichert?

Für einen großen Teil der Versicherten ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtmitgliedschaft (Zwangsversicherung). Sie tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Versicherte bestimmte gesetzlich festgelegte Bestimmungen erfüllt. Dazu zählen Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind:

Das sind, Arbeitnehmer und Auszubildende. Auch für Landwirte und Handwerker besteht Versicherungspflicht. Die meisten Selbstständigen brauchen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anzugehören. Der Antrag zur versicherungspflichtigen Mitgliedschaft muss innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Sie können den so genannten Regelbeitrag zahlen (514,50 Euro mtl. für das Jahr 2012 / in den neuen Bundesländern 439,04 Euro).

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit einem Einkommen von nicht mehr als 400 Euro hat der Arbeitgeber 12 Prozent des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung zu entrichten.

Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, wie etwa Hausfrauen, kann sich freiwillig bei der staatlichen Rentenversicherung versichern oder alternativ den Weg einer privaten Altersvorsorge einschlagen.

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